Freiwillige Selbstverpflichtung

Photokatalytisch aktive Baustoffe und Oberflächenbeschichtungen können dabei helfen, Stickoxide in belasteten Innenstädten abzubauen. In Europa gibt es bereits Normen bezüglich der Messung photokatalytischer Wirkungen, aber noch keine einheitlichen Qualitätsstandards für photokatalytisch aktive Produkte. Um dem Verbraucher und Anwender in Deutschland einen Überblick über die Funktionalität und Wirksamkeit der Produkte zu ermöglichen, haben die Mitgliedsunternehmen des FAP eine freiwillige Selbstverpflichtung beschlossen. Ziel dieser freiwilligen Selbstverpflichtung ist es, zu einer nachhaltigen Sicherstellung guter Luftqualität beizutragen und die Transparenz für den Verbraucher zu verbessern.

Zusammen mit Wissenschaftlern verschiedener Fraunhofer-Institute und Universitäten haben die FAP-Mitglieder ein Messverfahren für photokatalytisch aktive Bauprodukte und einen Schwellenwert für die NO-Abbauleistung definiert. Als Einheit für die Bewertung der Produkte dient die relative photokatalytische Effizienz (rPCE-Wert). Der rPCE-Wert wird in einem normierten und anerkannten Verfahren nach ISO 22197-1 anhand des Abbaus des Schadgases Stickstoffmonoxid (NO) ermittelt. Produkte zur photokatalytischen Luftreinigung, die einen rPCE-Wert von mindestens 2 erreichen und damit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz durch die luftreinigende Wirksamkeit dienen, erhalten eine entsprechende Auszeichnung:

„photokatalytisch aktiv zur Luftreinigung gemäß FAP-Selbstverpflichtung“

Bei der Vermessung der Produktproben ist zu beachten, dass sich viele photokatalytisch aktive Produkte im Baustoffbereich finden, die sich in Material, Herstellung und Funktion unterscheiden können. Um den verschiedenen Materialien gerecht zu werden, hat der FAP vier Produktgruppen identifiziert und für diese Gruppen spezifische Vorschriften zur Probenvorbereitung erstellt:

  • Dachpfannen & Keramik
  • Farben & Beschichtungen
  • Mineralische Putze
  • Zementäre Produkte

Die Produktproben sollen in einen definierten Zustand gebracht werden, der möglichst dem Gebrauchszustand entspricht. Gleichzeitig wird darauf geachtet, die Kontamination mit störenden Stoffen gering zu halten. Deshalb umfasst die Anleitung die Probenherstellung, den Zuschnitt, die Probenlagerung und eine Vorkonditionierung – immer unter Berücksichtigung der bestehenden Normen.

Diese detaillierte produktbezogene Anleitung zur Probenpräparation ist bisher einzigartig für photokatalytisch aktive Baustoffe. Sie fließt bereits in Forschungsprojekte und die internationale Normungsarbeit ein.

Hier finden Sie die freiwillige Selbstverpflichtung des FAP im Wortlaut und ein kurzes Infoblatt. (Stand 02/2017)

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