2025-08-12

EuGH hebt Titandioxid-Einstufung auf

In den Rechtsmittelverfahren zur CLP-Einstufung von Titandioxid hat der Europäische Gerichtshof am 1. August 2025 sein Urteil verkündet: Die Einstufung von Titandioxid als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen wurde als rechtswidrig bestätigt; die gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union eingelegten Rechtsmittel zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Europäischen Gerichts, mit dem die Einstufung von Titandioxid für nichtig erklärt wurde, nun rechtskräftig.

In unserer Kurzinformation erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf die Kennzeichnung von Titandioxid und titandioxidhaltigen Gemischen hat.

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