Der VdMi begrüßt das heutige Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur harmonisierten Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ unter der CLP-Verordnung ausdrücklich. Der Verband hatte die Einstufung des Weißpigments durch die EU-Kommission von Anfang an kritisiert und die betroffenen Unternehmen bei den Unsicherheiten in der Umsetzung unterstützt.
Insbesondere durch die Ausführungen des EuG, dass die Kommission offensichtliche Fehler bei der Beurteilung sowohl der Studienlage als auch der Kriterien, die zur Einstufung führen, begangen habe, fühlt sich der VdMi in seiner Auffassung bestätigt, dass die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ nicht gerechtfertigt ist. Das Weißpigment Titandioxid kann weiterhin sicher eingesetzt und verwendet werden.
Weitere Details finden Sie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union.